Mittwoch, 24.4.2024
2021: Keine Motorradschutzkleidung, trotzdem kein Mitverschulden

Ein Motorradfahrer erlitt 2021 bei einem Unfall schwere Verletzungen, Schutzkleidung hatte er nicht getragen. Ein Mitverschulden muss er sich laut OLG Celle trotzdem nicht anrechnen lassen. Denn ein allgemeines Verkehrsbewusstsein, Schutzkleidung anzulegen, habe es im Jahr 2021 nicht gegeben. 

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