Donnerstag, 9.2.2023
Vereinsversammlungen künftig auch virtuell oder hybrid

Vereine sollen Mitgliederversammlungen künftig komplett virtuell oder hybrid, also mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern, abhalten dürfen – bei vollem Stimmrecht aller Teilnehmer. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Bisher war dafür eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung Voraussetzung. Nach dem Bundestag muss der Bundesrat noch abschließend darüber beraten.

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