Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit breiter Mehrheit den pauschalen 1.000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen abgeschafft. Damit dürfen im bevölkerungsreichsten Bundesland Windräder künftig unter strengen Voraussetzungen näher an Wohnhäuser heranrücken.
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