Dienstag, 2.4.2024
Kein Mietwagenverkehr ohne Betriebssitz

Ein Unternehmen darf nur dann Mietwagen anbieten, wenn für das Gewerbe ein ordentlicher Betriebssitz vorhanden ist. Anderenfalls verstößt der Betreiber laut VG Köln gegen Kernpflichten des Mietwagenverkehrs und eine ihm erteilte Erlaubnis kann widerrufen werden. 

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