Montag, 30.9.2024
Kartellamt: Erweiterte Missbrauchsaufsicht für Microsoft

Das Bundeskartellamt misst Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bei. Das gesamte Unternehmen sowie seine Tochterunternehmen unterfallen damit der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.

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