Eltern, die mehrere Kinder adoptieren, haben beim Elterngeld keinen Anspruch auf den Zuschlag für Mehrlingsgeburten. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die entsprechende Regelung sei mangels vergleichbarer Belastungen bei Mehrfachadoptionen nicht analog anwendbar. Gegen das Urteil ist beim Bundessozialgericht die Revision anhängig.
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