Mittwoch, 12.1.2022
Mehrere Erbteile für von Tante adoptiertes Kind

Ein von seiner Tante adoptiertes Kind kann bei gesetzlicher Erbfolge im Fall des Versterbens einer weiteren Schwester seiner Mutter sowohl den Erbteil seiner Adoptivmutter als auch den Erbteil seiner leiblichen Mutter, ebenfalls einer Schwester der Erblasserin, erben. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Das OLG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Rechtsbeschwerde zugelassen.

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