Wer in Ungarn die Maut prellt, muss mit einer bis zu 20-mal höheren Nachforderung rechnen – und das ist höchstwahrscheinlich auch nach deutschen Maßstäben rechtens. Dies zeichnete ich heute in der Verhandlung eines Musterfalls beim Bundesgerichtshof ab. Die Richter sähen nach Vorberatungen keinen Verstoß gegen die deutsche Rechtsordnung, sagte der Vorsitzende Hans-Joachim Dose in Karlsruhe. Das Urteil soll am 28.09 verkündet werden.
Mehr lesen