Die Feuerwehr einer bayerischen Gemeinde rückte aus, um eine Ölverunreinigung des Mains zu beseitigen und zog für die Kosten den Bund heran. Der hatte ein kreatives Argument auf Lager: Er sei ja nicht Eigentümer des Mainwassers. Den Einsatz muss er laut BVerwG trotzdem zahlen.
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