Freitag, 7.8.2020
Berufsunfähigkeit: Lebensstellung bei Eintritt des Versicherungsfalles maßgeblich

Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf die Lebensstellung des Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalles abzustellen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg in zwei Verfahren klargestellt. Die Kläger hatten jeweils erfolglos argumentiert, dass sich das Gehaltsniveau im Handwerk besonders positiv entwickelt habe und ihre vorherigen Handwerksberufe ein höheres Sozialprestige genießen würden.

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