Montag, 24.10.2022
Bild TV durfte Ausschnitte aus "Berliner Runde" nicht live vom ZDF übernehmen

Die 13-minütige Live-Weitersendung der Funksendung "Berliner Runde" beziehungsweise deren öffentliche Zugänglichmachung durch Bild TV war urheberrechtswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Köln im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden. Die Sendung betrifft die Berichterstattung über die Bundestagswahl am 26.09.2021. Laut OLG Köln war die Live-Weitersendung auch unter Berücksichtigung des hohen Informationsinteresses der Öffentlichkeit nicht erforderlich.

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