Freitag, 6.8.2021
Richter-Kritik im Fall Kundus: „Propagandaerfolg der Taliban“

Zwölf Jahre nach einem folgenschweren Luftangriff im afghanischen Kundus haben zwei Richter am Bundesgerichtshof eine falsche Darstellung des Sachverhalts bemängelt. In der Öffentlichkeit habe sich leider das Bild festgesetzt, auf Anordnung des deutschen örtlichen Kommandeurs sei ohne Vorwarnung in eine Menschenmenge mit Zivilisten bombardiert worden, schreiben der Vorsitzende Richter am BGH, Ulrich Herrmann, und BGH-Richter Harald Reiter in der "NJW".

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