Eine WEG kann Kosten für Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum abweichend von der bisherigen Verteilung auch nur einzelnen Eigentümern aufbürden, wenn nur diese davon profitieren. Der BGH betont den weiten Gestaltungsspielraum, den der Gesetzgeber 2020 eröffnet hat. Nicht alle wird das freuen.
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