Dienstag, 28.11.2023
Verwaltung kann Mitarbeiterinnen Kopftuch verbieten

Öffentliche Verwaltungen können Angestellten das Tragen eines Kopftuches untersagen. Dies sei keine Diskriminierung, solange für das gesamte Personal ein an der Neutralität orientiertes, allgemeines und unterschiedsloses Verbot religiöser Zeichen bestehe, entschied der EuGH am Dienstag.

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