Beim Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen besteht, wie beim Kauf unmittelbar beim Veranstalter, auch beim Kauf über einen Vermittler (hier: CTS Eventim) kein Widerrufsrecht des Käufers nach der Verbraucherschutzrichtlinie, sofern das wirtschaftliche Risiko der Ausübung des Widerrufsrechts den Veranstalter treffen würde. Dies stellt der Europäische Gerichtshof klar.
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