Mittwoch, 1.6.2022
Steuervergünstigung auch bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf Kapitalgesellschaft

Auch bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft findet die Begünstigungsvorschrift des § 6a GrEStG Anwendung. Dies hat das Finanzgericht Münster mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entgegen der derzeitigen Verwaltungsauffassung entschieden. Der Senat hat allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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