Freitag, 30.7.2021
Berufskrankheit kann durch Kombinationsbelastung entstehen

Die Berufsgenossenschaft muss nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen die LWS-Erkrankung eines Mitglieds als Berufskrankheit anerkennen. Der Betroffene hatte in mehreren Anstellungen verschiedene Belastungen durch Ganzkörperschwingungen einerseits und schweres Heben und Tragen von Lasten andererseits erlitten. Die Berechnung einer Kombinationsbelastung sei dann für die Anerkennung maßgeblich.

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