Donnerstag, 29.7.2021
"Hohenloher Landschwein" markenrechtlich geschützt

Nicht jede Sau aus Hohenlohe darf ein "Hohenloher Landschwein" sein, nicht jede Kuh aus der Region ein "Hohenloher Weiderind". Der Bundesgerichtshof hat anhand dieser Beispiele entschieden, dass regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel nach deutschem Markenrecht geschützt sein können - auch wenn sie nicht nach EU-Kriterien als sogenannte geschützte geografische Angaben (g.g.A.) gelten. Ob das nun Verbrauchern hilft, bleibt unklar.

Mehr lesen