Donnerstag, 22.7.2021
Sechsstündiger Kita-Platz nachzuweisen

Der Landkreis Göttingen muss einem dreijährigen Kind ab sofort einen wohnortnahen sechsstündigen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung nachweisen. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren entschieden und damit bundesweit erstmalig eine über der im (niedersächsischen) KiTaG geregelte Betreuungszeit für verbindlich erklärt. Eine halbtägige Betreuung im Umfang von mindestens vier Stunden, wie sie landesrechtlich im KiTaG geregelt sei, sei nicht ausreichend, um den bundesrechtlich begründeten Anspruch zu erfüllen.

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