Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss von 11.05.2020 den Eilantrag eines Familienvaters gegen die Beschränkung des Kita-Betriebs durch die Corona-Verordnung der Landesregierung abgelehnt. Beeinträchtigungen in der grundrechtlich geschützten Berufsausübung und der allgemeinen Handlungsfreiheit seien wegen des hohen Gewichts des Gesundheitsschutzes hinzunehmen, so der VGH.
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