Freitag, 14.8.2020
Aufhebbarkeit einer Auslandsehe mit 16-jähriger Ehefrau

Bei der Aufhebung einer Auslandsehe, bei der ein Ehegatte zwar das 16., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat ein Gericht ein eingeschränktes Ermessen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.07.2020 entschieden. Gebietet der Minderjährigenschutz die Aufhebung nicht, sondern sprechen gewichtige Umstände dagegen, kann davon abgesehen werden.

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