Mittwoch, 14.10.2020
Aufbewahrung von Justizakten wird bundesweit vereinheitlicht

Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf einer Verordnung über die Aufbewahrung von Justizakten veröffentlicht. Dieser führt die bislang jeweils geltenden Vorschriften der Länder und des Bundes zur Aufbewahrung und Speicherung der Justizakten der Gerichte und Staatsanwaltschaften in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zusammen und vereinheitlicht diese.

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