Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Der Finanzausschuss beschloss am 09.12.2020 auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes. Danach können Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen.
Mehr lesenDer von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht. Dazu gehört unter anderem eine Verlängerung der geltenden Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Diese Regelung soll bis Ende 2021 verlängert werden.
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