Mittwoch, 12.5.2021
Keine Interpol-Fahndung mehr nach Einstellung des Strafverfahrens
Wer von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben ist, darf in der EU und den anderen Ländern des Schengen-Abkommens nicht festgenommen werden, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen ihn wegen derselben Vorwürfe eingestellt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof heute im Fall eines Deutschen entschieden, der aus Angst vor einer Festnahme nicht mehr ins Ausland reisen konnte. Ihn schütze das Verbot einer Doppelbestrafung. Mehr lesen