Donnerstag, 19.12.2024
EU-Mitgliedstaat darf freiwilligen Zusatzschutz für Ukrainer zurücknehmen

Nach Unionsrecht genießen Vertriebene aus der Ukraine vorübergehenden Schutz. Hat ein Mitgliedstaat diesen Schutz über die Vorgaben des Unionsrechts hinaus freiwillig auf weitere Personengruppen ausgedehnt, kann er das jederzeit zurücknehmen, hat der EuGH entschieden.

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