Die EU-Kommission darf die Genehmigung für ein Insektizid auch dann verlängern, wenn im Zusammenhang mit der Verwendung des Wirkstoffs gewisse Risiken festgestellt wurden. Nach einem Urteil des EuG reicht es aus, wenn sie in diesem Fall Maßnahmen vorschreibt, die die Risiken auf ein hinnehmbares Maß verringern.
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