Das generelle Verbot von Corona-"Spaziergängen" in Bad Mergentheim ist voraussichtlich rechtswidrig. Mit einem am Mittwoch ergangenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Stuttgart einem dagegen gerichteten Eilantrag stattgegeben. Das präventive Verbot der nicht angemeldeten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen gerichteten Versammlungen genüge voraussichtlich nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, heißt es in der Begründung des Gerichts.
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