Freitag, 14.1.2022
VG Stuttgart kippt Verbot von Corona-"Spaziergängen"

Das generelle Verbot von Corona-"Spaziergängen" in Bad Mergentheim ist voraussichtlich rechtswidrig. Mit einem am Mittwoch ergangenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Stuttgart einem dagegen gerichteten Eilantrag stattgegeben. Das präventive Verbot der nicht angemeldeten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen gerichteten Versammlungen genüge voraussichtlich nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, heißt es in der Begründung des Gerichts.

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