Wer ein Wohnhaus verkauft, muss auf versteckte Mängel hinweisen, und zwar auch dann, wenn im Vertrag die Mängelhaftung ausgeschlossen ist. Das stellt das Landgericht Frankenthal klar. Andernfalls könne der Käufer Schadenersatz verlangen. Er müsse in solchen Fällen aber beweisen, dass dem Verkäufer die Mängel tatsächlich bekannt waren; dass sie sich nur hätten "aufdrängen müssen", genüge nicht.
Mehr lesenMaklerkosten dürfen beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern künftig höchstens zur Hälfte auf die Käufer abgewälzt werden. Die andere Hälfte muss derjenige tragen, der den Makler beauftragt hat. Dies hat der Bundestag am 14.05.2020 beschlossen, wie das Bundesjustizministerium mitteilt. Die Reform werde die "Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken", so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
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