Freitag, 30.7.2021
Harley-Davidson durfte nach "Hells Angels"-Vereinsverbot sichergestellt werden

Im Zuge des Verbots des "Hells Angels Motorradclubs Bonn" war die Sicherstellung einer Harley-Davidson eines ehemaligen Vereinsmitglieds zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit einem heute bekannt gewordenen Urteil klargestellt. Nach Ansicht des Gerichts gibt es objektive Anhaltspunkte dafür, dass das Motorrad zur Förderung der strafrechtswidrigen Bestrebungen des verbotenen Vereins bestimmt gewesen ist.

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