Freitag, 14.8.2020
Hateaid: Interessenvertretung als Rechtsdienstleistung

Die gemeinnützige Organisation Hateaid darf sich keine Vollmacht für eine "Interessenvertretung im außergerichtlichen Verfahren" erteilen lassen. Eine solche Vollmacht enthalte das Angebot einer Rechtsdienstleistung. Das Angebot zur Prozessfinanzierung und die Werbung auf der Website seien demgegenüber zulässig, entschied das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 26.06.2020.

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