Freitag, 2.9.2022
Prozess um angebliche "Todesurteile": "Commander" soll in Psychiatrie

Nach der Verbreitung von angeblichen "Todesurteilen" über Dienste wie Telegram hat das Landgericht Oldenburg einen 55-Jährigen freigesprochen. Der selbst ernannte "Commander" sei schuldunfähig, weil er im Wahn handelte, entschied die Kammer am Donnerstag. Da das LG den Mann als gefährlich für die Allgemeinheit einstufte, soll er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Sonst sei erwartbar, dass er Straftaten begehe, so das Gericht.

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