Das Landgericht Hannover hat auch in der mündlichen Verhandlung im Fall um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein zugunsten des Mehrheitsgesellschafters entschieden. Der Beschluss des Vereins, Kind aus wichtigen Gründen abzuberufen, sei nichtig, stellte Richter Carsten Peter Schulze gestern fest. Damit darf der 78-jährige Kind uneingeschränkt weiter arbeiten. In einem Eilverfahren Mitte August hatte das LG ihm zunächst bis zur mündlichen Verhandlung erlaubt, weiter als Geschäftsführer tätig zu sein. Zuvor war er im Juli überraschend von der Führung des Stammvereins in der Funktion abberufen worden.
Mehr lesenDer Mehrheitsgesellschafter des Fußballvereins Hannover 96, Martin Kind, darf nach seiner Abberufung durch den Stammverein bis zum Hauptverfahren weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH arbeiten. Das hat das Landgericht Hannover in einem Eilverfahren am 16.08.2022 entschieden.
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