Montag, 21.6.2021
Grenzen für das Auslesen und Verwerten von Handy-Daten Asylsuchender

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist ohne das Ausschöpfen milderer Mittel nicht befugt, Asylsuchende zur Preisgabe ihrer Handyzugangsdaten zu verpflichten, deren Handys auszuwerten und die so erlangten Daten der Entscheidung über den Asylantrag zugrunde zu legen. Das stellt das Verwaltungsgericht Berlin klar. Es hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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