Mittwoch, 13.10.2021
Querschnittsgelähmter hat Anspruch auf Handbike

Ein querschnittsgelähmter Versicherter kann gegen seine Krankenkasse einen Anspruch auf Versorgung mit einem Handbike haben. Dies hat das Landessozialgericht Hessen entschieden. Maßgeblich sei, ob das Hilfsmittel erforderlich ist, um die Behinderung auszugleichen. Dies sei der Fall, wenn der Versicherte ein Handbike selbstständig nutzen könnte, wegen fehlender Kraft in den Händen bei einem Elektrorollstuhl aber auf fremde Hilfe angewiesen wäre.

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