Donnerstag, 14.1.2021
Hinterbliebenengeld regelmäßig geringer als Schmerzensgeld

Das Hinterbliebenengeld wird in der Regel nicht die Höhe eines Schmerzensgeldes erreichen. In beiden Fällen gehe es zwar um eine Entschädigung für seelisches Leid, erläutert das Oberlandesgericht Koblenz. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld sei aber nachrangig. Er decke gerade die Fälle ab, in denen nach dem Tod eines nahen Angehörigen der seelische Schmerz des Hinterbliebenen noch nicht den Grad einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erlangt habe.

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