Freitag, 18.10.2024
Bundestag beschließt Steuerentlastungen

Kranken- und Pflegekassenbeiträge steigen, auf der anderen Seite gibt es aber Entlastung bei den Steuern. So wird der Grundfreibetrag - also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird - rückwirkend zum Jahresbeginn noch einmal um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben.

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Freitag, 30.10.2020
Familienentlastungsgesetz: Grundfreibetrag für 2021 nochmals erhöht

Der Finanzausschuss hat am 28.10.2020 das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf nochmals angehoben. Zudem steigt das Kindergeld ab 2021 monatlich um 15 Euro. Das Kindergeld soll zum 01.01.2021 für das erste und zweite jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat betragen.

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