Nach jahrelanger juristischer Auseinandersetzung ist der Whisky-Streit zwischen einer schwäbischen Brennerei und dem Verband der schottischen Whisky-Produzenten entschieden. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg wies am Donnerstag die Berufung der Schwaben gegen ein Urteil aus der Vorinstanz zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Demnach verstößt die Brennerei mit der Verwendung des Namens "Glen Buchenbach" gegen die Spirituosen-Verordnung der EU.
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