Donnerstag, 2.6.2022
Posttraumatische Belastungsstörung nach Gleissuizid als Unfallfolge anzuerkennen

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Bahnmitarbeiters, die sich wesentlich als Folge der Beobachtung eines Gleissuizids darstellt, ist von der Unfallversicherung als Unfallfolge anzuerkennen, wenn sachverständig ausgeschlossen ist, dass weiteren Schicksalsschlägen, die der Versicherte erlitten hat, eine überragende Bedeutung zukommt. Dies stellt das Landessozialgericht Hessen klar. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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