Freitag, 28.8.2020
Klagen gegen Wettbürosteuer in Nordrhein-Westfalen erfolglos

Die von nordrhein-westfälischen Kommunen auf Grundlage des Einsatzmaßstabes, also auf Basis der Höhe des Wetteinsatzes erhobene Wettbürosteuer ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in drei Musterverfahren entschieden. Wegen der grundsätzlichen Frage, ob Wettbürosteuer und bundesgesetzliche Renn- und Sportwettensteuer gleichartig sind (was nicht zulässig wäre), hat das OVG die Revision zugelassen.

Mehr lesen