Wird ein Kind geschlagen, kann das Sorge- und Umgangsrecht der Eltern eingeschränkt werden. Dies soll künftig auch bei Gewalt gegen Partner oder Partnerin möglich sein, so Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Mehr lesenFrauen kann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden, wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer beziehungsweise sexueller oder häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Bei Gefahren für Leib und Leben kommt unabhängig davon die Zuerkennung subsidiären Schutzes in Betracht, entschied der EuGH.
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