Dienstag, 16.1.2024
Internationaler Schutz bei Gewalt gegen Frauen

Frauen kann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden, wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer beziehungsweise sexueller oder häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Bei Gefahren für Leib und Leben kommt unabhängig davon die Zuerkennung subsidiären Schutzes in Betracht, entschied der EuGH.

Mehr lesen