Montag, 24.8.2020
Gesamtbetriebsrat darf trotz Corona Präsenzsitzung abhalten

Der Arbeitgeber darf eine geplante Präsenzsitzung des Gesamtbetriebsrats nicht wegen gesteigerten Corona-Risikos untersagen. Dies gilt insbesondere, wenn geheim durchzuführende Wahlen anstehen, die nicht in Form einer Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 24.08.2020 in einem Eilverfahren.

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