Ein Arbeitgeber will beweisen, dass eine ehemalige Mitarbeiterin Firmeneigentum hat mitgehen lassen und es nun verkauft. Dazu verschafft er sich Zugang zum Ebay-Account der Frau und schaut einfach nach. Was Gerichte mit so erlangten Daten anfangen dürfen, will das LAG Niedersachsen vom EuGH wissen.
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