Donnerstag, 17.4.2025
Keine Geldspielgeräte in Shisha-Bars

In Schank- oder Speisewirtschaften dürfen Geldspielgeräte aufgestellt werden. In Shisha-Bar jedoch nicht, selbst wenn dort auch Speisen und Getränke angeboten werden. Denn: Hier gehe es vor allem um das Rauchen von Wasserpfeifen, so das VG Minden.

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