Freitag, 10.7.2020
G20-Gewahrsam – Richterliche Haftanordnung ist erneut zu prüfen

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 10.06.2020 die Entscheidungen um die Ingewahrsamnahme beim G20-Gipfel in Hamburg erneut bereichert: Ist der polizeiliche Gewahrsam rechtswidrig, schlägt dieser Mangel nicht automatisch auf die richterlich angeordnete Fortdauer der Freiheitsentziehung durch. Der Streit wurde daher an das Landgericht zurückverwiesen. Gegen die landgerichtliche Entscheidung über den behördlichen Gewahrsam ist kein Rechtsmittel gegeben.

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