Donnerstag, 13.8.2020
Arbeitgebervertreter muss mit Betriebsrat nicht Deutsch sprechen

Ein Betriebsrat kann nicht verlangen, dass der Arbeitgebervertreter Deutsch spricht, wenn eine Übersetzung gewährleistet ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg am 18.06.2020 entschieden. Es müsse nur sichergestellt sein, dass Erklärungen wechselseitig verstanden werden könnten. Eine Behinderung der Betriebsratsarbeit könne in diesem Fall nicht angenommen werden. 

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