Dienstag, 31.10.2023
Ne bis in idem: BVerfG kippt Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten
Rechtssicherheit vor Gerechtigkeit, dabei soll es bleiben. Das BVerfG hat die umstrittene Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021, die es erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen erneut Anklage gegen einen Freigesprochenen zu erheben, wenn der Vorwurf auf Mord oder Völkermord lautet, am Dienstag für verfassungswidrig erklärt.   Mehr lesen