Freitag, 3.12.2021
BGH darf Musterentscheid abändern

Hat das Oberlandesgericht ein Feststellungsziel als unbegründet zurückgewiesen und den Vorlagebeschluss hinsichtlich anderer für gegenstandslos erklärt, darf der Bundesgerichtshof dennoch den Musterentscheid ändern. Eine Schlechterstellung des Musterklägers sei damit nicht verbunden, befanden die obersten Zivilrichter.

Mehr lesen