Donnerstag, 4.6.2020
Kein Nutzungsersatz nach Widerruf im Fernabsatz geschlossenen Kreditvertrages

Dämpfer für Verbraucher, die im Fernabsatz einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und ihn später widerrufen. Der Europäische Gerichtshof hat einer deutschen Regelung widersprochen, nach der Kunden in diesem Fall Anrecht auf Nutzungsersatz haben. Nach EU-Recht müsse eine Bank beim Widerruf eines Kreditvertrags durch den Kunden kein Entgelt dafür leisten, dass sie bis dahin mit den bereits gezahlten Zinsen wirtschaften konnte, heißt es in dem Urteil vom 04.06.2020.

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