Ein Mann aus Lübeck darf außerhalb der Weihnachtsfeiertage seinen Vater in dessen aus vier Personen bestehenden Haushalt nicht gemeinsam mit seiner Ehefrau und Tochter besuchen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am 23.12.2020 seinen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der in der Corona-Verordnung des Landes angeordneten Beschränkungen für private Zusammenkünfte und Feiern abgelehnt.
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