Der Fahrer eines Pkw muss bei beruflichen Fahrgemeinschaften keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag die entsprechende Regelung der Niedersächsischen Corona-Verordnung gekippt. Soweit sich der Antrag darüber hinaus gegen die Bestimmungen über den Erlass von Ausgangsbeschränkungen richtete, hat ihn der Senat dagegen abgelehnt.
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